- direkter Vertrieb
- Direktabsatz, Direktvertrieb, Direktverkauf, Direktgeschäft, direkter Absatz. 1. Vertriebssystem, bei dem der Verkauf von Herstellern und Großhändlern direkt an Letztverbraucher erfolgt: Die produzierten Güter gelangen ohne Einschaltung des Handels vom Produzenten unmittelbar zum Endnutzer. Marketingentscheidung im Rahmen der ⇡ Absatzwegepolitik.- Der Hinweis auf die Hersteller- und Großhändlereigenschaft (entscheidendes Werbeargument) ist nach UWG nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.- 2. Formen: ⇡ Haustürgeschäfte durch den Erzeuger oder durch Haushaltsvertreter, ⇡ Fahrverkauf, Verkauf mittels eigener Stände auf ⇡ Wochenmärkten oder über eigene Einzelhandelsfilialgeschäfte (Fabrikfilialen; ⇡ Factory Outlet Center (FOC)).- Vgl. auch ⇡ Verkaufsbüro, ⇡ Verkaufskontor, ⇡ Exportmusterlager.- 3. D.V. auch auf dem „grauen Markt“: Einkauf der Konsumenten direkt beim Produzenten oder beim ⇡ Cash-and-Carry-Großhändler (CC) zwecks Einsparung einer oder mehrerer ⇡ Handelsspannen (⇡ Werkshandel, ⇡ Betriebshandel, ⇡ Belegschaftshandel, ⇡ Behördenhandel und ⇡ Beziehungshandel).- Vgl. auch ⇡ Demigrossist.- 4. Der d.V. an den Letztverbraucher unterliegt u.U. gesundheitlichen und gewerbepolizeilichen Einschränkungen, z.B. Verbot des d.V. von Arzneimitteln, des ambulanten Handels mit bestimmten Gegenständen; ⇡ Reisegewerbe.- Gegensatz: ⇡ Indirekter Vertrieb.
Lexikon der Economics. 2013.